Steuerstrafrecht
Die häufigste und praktisch relevanteste Steuerstraftat ist die in der Abgabenordnung geregelte Steuerhinterziehung. Die Verteidigung gegen den Vorwurf von Steuerhinterziehung und anderen Steuerstraftaten weist gegenüber der Verteidigung in anderen Deliktsfeldern deutliche Unterschiede auf. So werden die Ermittlungen beispielsweise nicht, wie üblich, durch die Staatsanwaltschaften, sondern durch die Finanzbehörden – insbesondere die Buß- und Strafsachenstelle und das Hauptzollamt – geführt.
Als sinnvoll kann sich häufig auch eine präventive Beratung im Hinblick auf die Erstattung einer strafbefreienden Selbstanzeige gegenüber der Finanzbehörde darstellen. Damit die Selbstanzeige die gewünschte Wirkung – nämlich die Straffreiheit – entfaltet, muss sie vielfältige Voraussetzungen erfüllen. Eine sachkundige Beratung ist hier unerlässlich.
In umfangreichen und schwierigeren Steuerstrafverfahren ist es aufgrund der vertieften Expertise im materiellen Steuerrecht von Vorteil, zusätzlich einen Steuerberater hinzuzuziehen.
