Festnahme
Die Festnahme des Beschuldigten erfolgt häufig aufgrund eines gerichtlichen Haftbefehls. Manchmal erfolgt aber auch eine vorläufige Festnahme durch die Polizei. Spätestens am Tag nach der Festnahme wird der Beschuldigte dem Haftrichter vorgeführt.
Auch hier wieder die wichtigste Regel: Schweigen Sie! Erklären Sie sich nicht zu den im Haftbefehl geäußerten Vorwürfen! Beraten Sie sich zuerst mit Ihrem Verteidiger!
Wird der Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen oder aufrecht erhalten, befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Untersuchungshaft ist die schärfste staatliche Maßnahme gegen einen Beschuldigten während eines laufenden Ermittlungsverfahrens. Der Beschuldigte wird von einem Tag auf den anderen aus seinem alten Leben gerissen und hat nicht mehr die Möglichkeit, seine persönlichen Dinge zu ordnen. Der Vollzug von Untersuchungshaft führt häufig bereits nach kurzer Zeit dazu, dass der Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstelle verloren geht, die eigene Firma in wirtschaftliche Schieflage gerät und sich persönliche Bindungen auflösen. Untersuchungshaft ist oft existenzvernichtend.
Befinden Sie sich in Untersuchungshaft, sollten Sie möglichst schnell einen Verteidiger Ihres Vertrauens mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Wenn Sie damit zu lange warten, wird Ihnen ein durch das Gericht ausgewählter Verteidiger (sog. Pflichtverteidiger) bestellt. Zwar ist ein Pflichtverteidiger nicht per se ein schlechter Verteidiger, aber die fortgesetzte „Zusammenarbeit“ zwischen einzelnen Richtern und einzelnen Verteidigern birgt die starke Gefahr von unerwünschten Abhängigkeitsverhältnissen, die letztlich zu Lasten des Beschuldigen gehen. Bei der Auswahl des Verteidigers sollten Sie daher selbst das Heft in die Hand nehmen.
Auch und gerade wenn Sie in die unangenehme Situation kommen, in Untersuchungshaft genommen zu werden, gilt für Sie die Unschuldsvermutung:
Sie gelten bis zum gesetzlichen Beweis Ihrer Schuld als unschuldig!
Neben einem dringenden Tatverdacht müssen Haftgründe hinzutreten, damit Untersuchungshaft gerechtfertigt werden kann. Hier wird von Ermittlungsrichtern regelmäßig sehr formelhaft verfahren und Fluchtgefahr angenommen (z.B. bei ausländischen Beschuldigten), was oftmals einer rechtlichen Prüfung nicht standhält.
Befinden Sie sich in Untersuchungshaft, werde ich konsequent darauf hinwirken, dass der Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird.
