Verkehrsstrafrecht
Das Verkehrsstrafrecht ist ein Gebiet des Strafrechts, mit dem jeder „Otto Normalbürger“ in Konflikt geraten kann. Dies gilt insbesondere für die Tatbestände der Straßenverkehrsgefährdung, der Trunkenheit im Verkehr und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, aber auch der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung. Weitere Tatbestände, wie etwa das verbotene Kraftfahrzeugrennen, sind jüngst hinzugetreten.
Bei effektiver Verteidigung kann oftmals bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreicht und eine Anklage oder ein Strafbefehl vermieden werden.
