Opfervertretung

Ich bin über­wie­gend als Straf­ver­tei­di­ger tä­tig. Dies be­deu­tet aber nicht, dass ich die spe­zi­fi­sche Per­spek­tive des Op­fers ei­ner Straf­tat aus dem Blick­feld ver­liere. In ge­eig­ne­ten Fäl­len nehme ich Ihre Rechte wahr, wenn Sie Op­fer ei­ner Straf­tat ge­wor­den sind. Hierzu ste­hen ins­be­son­dere fol­gende recht­li­che In­stru­mente zur Verfügung:

  • Ne­ben­klage
  • Soll­ten Sie zur Ne­ben­klage be­rech­tigt sein (was ins­be­son­dere bei schwer­wie­gen­de­ren De­lik­ten ge­gen Sie selbst oder bei ei­nem ge­tö­te­ten na­hen An­ge­hö­ri­gen der Fall ist), nehme ich als Ihr an­walt­li­cher Ver­tre­ter eine ei­nem Staats­an­walt ver­gleich­bare Rolle ein. Die Ne­ben­klage be­rech­tigt zur Wahr­neh­mung um­fas­sen­der pro­zes­sua­ler Rechte wie die Stel­lung von An­trä­gen, die Be­fra­gung von Zeu­gen und die Ab­gabe von Er­klä­run­gen. Zu­dem bin ich be­rech­tigt, zum Ab­schluss des Ver­fah­rens für Sie ein Plä­doyer zu halten.
  • Wurde Ihr Kind, ein El­tern­teil, Ihr Ehe­gatte oder Ihr Le­bens­part­ner durch eine Straf­tat ge­tö­tet, so trägt der Staat die Kos­ten Ih­rer an­walt­li­chen Ver­tre­tung. Das­selbe gilt in der Re­gel, wenn Sie selbst Op­fer ei­ner schwe­ren Straf­tat (z.B. ver­such­tes Tö­tungs­de­likt, Se­xu­al­de­likt oder schwere Kör­per­ver­let­zung) ge­wor­den sind. Ob ein der­ar­ti­ger Fall bei Ih­nen vor­liegt, kann häu­fig be­reits in ei­nem kur­zen Te­le­fo­nat ge­klärt wer­den. Spre­chen Sie mich ein­fach an.
  • Adhäsionsverfahren
  • Soll­ten Ih­nen durch eine Straf­tat ver­mö­gens­recht­li­che An­sprü­che ge­gen den Schä­di­ger er­wach­sen sein, kann ich diese An­sprü­che im Straf­ver­fah­ren ge­gen den Schä­di­ger durch­set­zen. In Be­tracht kom­men ins­be­son­dere Schadensersatz‑, Schmer­zens­geld- oder Fest­stel­lungs­an­sprü­che. Hier­durch wird nicht nur die Füh­rung ei­nes (wei­te­ren) Zi­vil­pro­zes­ses er­spart. Auch hin­sicht­lich des Pro­zess­kos­ten­ri­si­kos und Ih­rer pro­zes­sua­len Stel­lung er­ge­ben sich zahl­rei­che Vor­züge ge­gen­über ei­nem Zivilverfahren.

Um­fang­rei­che Er­fah­run­gen als Op­fer­ver­tre­ter habe ich bei dem Pro­zess um das Un­glück bei der Love­pa­rade 2010 in Duis­burg (sog. Love­pa­rade-Pro­zess) ge­sam­melt. Das Ver­fah­ren, das als ei­nes der größ­ten der Nach­kriegs­ge­schichte gilt, er­streckte sich über 184 Haupt­ver­hand­lungs­tage und fand vor dem Land­ge­richt Duis­burg statt. Meine an­walt­li­che Tä­tig­keit in die­sem Ver­fah­ren wird in der auf you­tube ab­ruf­ba­ren Do­ku­men­ta­tion „Die Love­pa­rade-Ka­ta­stro­phe: Die Ge­schichte ei­ner Tra­gö­die“ (Fo­cus TV Re­por­tage, Sat 1) aus­führ­lich dar­ge­stellt. Ich habe aus die­sem Grund ei­nen Link der Re­por­tage auf die­ser Web­site angebracht.

Justitia
Scroll Up