Kosten
In der Regel werde ich gegen ein pauschal vereinbartes Honorar tätig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der Art des Vorwurfs, nach dem Umfang und nach der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit. Meine Honorarstruktur ist übersichtlich und bietet Ihnen als Mandant Kontrolle über die Kosten.
Bei einfacheren Vorwürfen kommt auch eine gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Betracht, insbesondere wenn Sie (wie z.B. häufig bei Verkehrsdelikten) über eine Rechtsschutzversicherung verfügen.
In geeigneten Fällen übernehme ich Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidiger.
Werde ich als Opferanwalt für Sie tätig, übernimmt in vielen Konstellationen, insbesondere bei schwereren Straftaten, die Staatskasse die Rechtsanwaltsgebühren. Bitte rufen Sie mich an, um zu klären, ob bei Ihnen ein solcher Fall vorliegt.