Kosten

In der Re­gel werde ich ge­gen ein pau­schal ver­ein­bar­tes Ho­no­rar tä­tig. Die Höhe des Ho­no­rars rich­tet sich nach der Art des Vor­wurfs, nach dem Um­fang und nach der Schwie­rig­keit der an­walt­li­chen Tä­tig­keit. Meine Ho­no­rar­struk­tur ist über­sicht­lich und bie­tet Ih­nen als Man­dant Kon­trolle über die Kosten.

Bei ein­fa­che­ren Vor­wür­fen kommt auch eine ge­setz­li­che Ver­gü­tung nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz (RVG) in Be­tracht, ins­be­son­dere wenn Sie (wie z.B. häu­fig bei Ver­kehrs­de­lik­ten) über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung verfügen.

In ge­eig­ne­ten Fäl­len über­nehme ich Ihre Ver­tei­di­gung auch als Pflichtverteidiger.

Werde ich als Op­fer­an­walt für Sie tä­tig, über­nimmt in vie­len Kon­stel­la­tio­nen, ins­be­son­dere bei schwe­re­ren Straf­ta­ten, die Staats­kasse die Rechts­an­walts­ge­büh­ren. Bitte ru­fen Sie mich an, um zu klä­ren, ob bei Ih­nen ein sol­cher Fall vorliegt.


Haben Sie Fragen? Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir jetzt!
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