Durchsuchung
Haus‑, Wohnungs- und Firmendurchsuchungen erfolgen meist überraschend und sind äußerst unangenehm, da tief in die Privat- und Intimspähre eingegriffen wird. Mit ein paar einfachen Verhaltensregeln können die Folgen der Durchsuchung abgemildert und eine Eskalation verhindert werden:
- Bleiben Sie ruhig und leisten Sie keinen Widerstand gegen die Durchsuchungshandlungen.
- Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses aushändigen.
- Schweigen Sie! (siehe Schweigerecht)
- Konsultieren Sie umgehend einen Verteidiger. Eine Durchsuchung ist ein Notfall, bei dem Sie mich rund um die Uhr auf meinem Handy erreichen können. Hat die Untersuchung noch nicht begonnen, werde ich gegenüber dem Durchsuchungsführer darauf hinwirken, mit der Durchsuchung bis zu meinem persönlichen Eintreffen zu warten.
- Erklären Sie sich mit nichts einverstanden, weder mit der Durchsuchung selbst noch mit der Beschlagnahme von Gegenständen. Unterschreiben Sie nichts, bevor Sie es nicht sorgfältig durchgelesen haben. Oftmals werden von den Polizeibeamten in einem „Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll“ weitreichende Einverständnisse angekreuzt, die Sie durch Ihre Unterschrift bestätigen sollen.
- Widersprechen Sie der Durchsuchung und der Beschlagnahme von Gegenständen und wirken Sie darauf hin, dass der Widerspruch schriftlich in das Durchsuchungsprotokoll aufgenommen wird!
