Durchsuchung

Haus‑, Woh­nungs- und Fir­men­durch­su­chun­gen er­fol­gen meist über­ra­schend und sind äu­ßerst un­an­ge­nehm, da tief in die Pri­vat- und In­tim­spähre ein­ge­grif­fen wird. Mit ein paar ein­fa­chen Ver­hal­tens­re­geln kön­nen die Fol­gen der Durch­su­chung ab­ge­mil­dert und eine Es­ka­la­tion ver­hin­dert werden:

  • Blei­ben Sie ru­hig und leis­ten Sie kei­nen Wi­der­stand ge­gen die Durchsuchungshandlungen.
  • Las­sen Sie sich eine Ko­pie des Durch­su­chungs­be­schlus­ses aushändigen.
  • Schwei­gen Sie! (siehe Schwei­ge­recht)
  • Kon­sul­tie­ren Sie um­ge­hend ei­nen Ver­tei­di­ger. Eine Durch­su­chung ist ein Not­fall, bei dem Sie mich rund um die Uhr auf mei­nem Handy er­rei­chen kön­nen. Hat die Un­ter­su­chung noch nicht be­gon­nen, werde ich ge­gen­über dem Durch­su­chungs­füh­rer dar­auf hin­wir­ken, mit der Durch­su­chung bis zu mei­nem per­sön­li­chen Ein­tref­fen zu warten.
  • Er­klä­ren Sie sich mit nichts ein­ver­stan­den, we­der mit der Durch­su­chung selbst noch mit der Be­schlag­nahme von Ge­gen­stän­den. Un­ter­schrei­ben Sie nichts, be­vor Sie es nicht sorg­fäl­tig durch­ge­le­sen ha­ben. Oft­mals wer­den von den Po­li­zei­be­am­ten in ei­nem „Durch­su­chungs- und Si­cher­stel­lungs­pro­to­koll“ weit­rei­chende Ein­ver­ständ­nisse an­ge­kreuzt, die Sie durch Ihre Un­ter­schrift be­stä­ti­gen sollen.
  • Wi­der­spre­chen Sie der Durch­su­chung und der Be­schlag­nahme von Ge­gen­stän­den und wir­ken Sie dar­auf hin, dass der Wi­der­spruch schrift­lich in das Durch­su­chungs­pro­to­koll auf­ge­nom­men wird!
Justitia





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