Allgemeines Strafrecht
Das allgemeine Strafrecht umfasst sämtliche Straftatbestände, die im Strafgesetzbuch geregelt sind. Dieses „Kernstrafrecht“ reicht von der Kneipenschlägerei (Körperverletzung) über den Mittelfinger beim Autofahren (Beleidigung) über den Ladendiebstahl (Diebstahl) bis hin zum Mord und Totschlag. Im Strafgesetzbuch finden sich weitere gängige Strafnormen wie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch, Meineid, Unterschlagung, Raub, Betrug, Untreue, Hehlerei, Urkundenfälschung, Sachbeschädigung, Brandstiftung usw.
Viele im Strafgesetzbuch geregelte Straftatbestände sind „Brot und Butter“ eines jeden Strafverteidigers.
Einige der Straftatbestände haben Besonderheiten oder Eigentümlichkeiten und werden deshalb unter gesonderten Rubriken näher vorgestellt (z.B. Totschlag beim Kapitalstrafrecht oder Betrug beim Wirtschaftsstrafrecht).
