Kapitalstrafrecht
Kapitalstraftat ist die untechnische Bezeichnung für die vorsätzlichen Tötungsdelikte Totschlag und Mord. Der Beschuldigte, dem ein vorsätzliches Tötungsdelikt vorgeworfen wird, bedarf mehr als jeder andere Beschuldigte den Beistand eines erfahrenen Verteidigers.
Die Einordnung eines Sachverhalts als Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässiger Tötung unterscheidet sich oftmals lediglich in der inneren Haltung des Staatsanwalts oder des Richters zum Angeklagten. Dies gilt ebenso für Abgrenzungsfragen zwischen versuchtem Mord, versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung. Aus der unterschiedlichen Beurteilung folgen unterschiedliche Strafhorizonte, die im Extremfall von einer möglichen Bewährungsstrafe bis zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe reichen können. Die konsequente und nachhaltige Interpretation und Festschreibung eines Sachverhalts zu Gunsten des Beschuldigten – u.a. mittels der Stellung geeigneter Beweisanträge – ist Aufgabe effektiver Strafverteidigung.
