Medizin- und Arztstrafrecht
Die Berufstätigkeit von Ärzten birgt in strafrechtlicher Hinsicht zahlreiche spezifische Problemfelder – man könnte auch sagen: Minenfelder. Ärzte sind gerade in den letzten Jahren verstärkt in das Blickfeld der Ermittlungsbehörden geraten. Vorwürfe gegen Ärzte reichen von Körperverletzungsdelikten (z.B. fahrlässige Körperverletzung beim Vorwurf fehlerhafter Behandlung oder vorsätzlicher Körperverletzung beim Vorwurf von Aufklärungsfehlern), der fahrlässigen Tötung und dem strafbaren Schwangerschaftsabbruch bis hin zu Urkundsdelikten (z.B. Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse), Abrechnungsbetrug und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Gerade in den beiden letzten Bereichen sind die Übergänge zwischen sozialadäquatem und strafbarem Verhalten teils fließend. Besonders muss der Verteidiger die möglichen berufsrechtlichen Folgen der strafrechtlichen Verurteilung eines Arztes, die bis zum Entzug der Approbation reichen können, bereits im Strafverfahren im Blick haben.
Auch gegen Inhaber und Mitarbeiter von Pflegediensten wird immer häufiger – oft wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetruges – ermittelt. Hier drohen neben einer strafrechtlichen Verurteilung erhebliche außerstrafrechtliche Sanktionen, wie etwa die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit.
