Opfervertretung
Ich bin überwiegend als Strafverteidiger tätig. Dies bedeutet aber nicht, dass ich die spezifische Perspektive des Opfers einer Straftat aus dem Blickfeld verliere. In geeigneten Fällen nehme ich Ihre Rechte wahr, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Hierzu stehen insbesondere folgende rechtliche Instrumente zur Verfügung:
- Nebenklage
- Sollten Sie zur Nebenklage berechtigt sein (was insbesondere bei schwerwiegenderen Delikten gegen Sie selbst oder bei einem getöteten nahen Angehörigen der Fall ist), nehme ich als Ihr anwaltlicher Vertreter eine einem Staatsanwalt vergleichbare Rolle ein. Die Nebenklage berechtigt zur Wahrnehmung umfassender prozessualer Rechte wie die Stellung von Anträgen, die Befragung von Zeugen und die Abgabe von Erklärungen. Zudem bin ich berechtigt, zum Abschluss des Verfahrens für Sie ein Plädoyer zu halten.
- Wurde Ihr Kind, ein Elternteil, Ihr Ehegatte oder Ihr Lebenspartner durch eine Straftat getötet, so trägt der Staat die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Dasselbe gilt in der Regel, wenn Sie selbst Opfer einer schweren Straftat (z.B. versuchtes Tötungsdelikt, Sexualdelikt oder schwere Körperverletzung) geworden sind. Ob ein derartiger Fall bei Ihnen vorliegt, kann häufig bereits in einem kurzen Telefonat geklärt werden. Sprechen Sie mich einfach an.
- Adhäsionsverfahren
- Sollten Ihnen durch eine Straftat vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Schädiger erwachsen sein, kann ich diese Ansprüche im Strafverfahren gegen den Schädiger durchsetzen. In Betracht kommen insbesondere Schadensersatz‑, Schmerzensgeld- oder Feststellungsansprüche. Hierdurch wird nicht nur die Führung eines (weiteren) Zivilprozesses erspart. Auch hinsichtlich des Prozesskostenrisikos und Ihrer prozessualen Stellung ergeben sich zahlreiche Vorzüge gegenüber einem Zivilverfahren.
Umfangreiche Erfahrungen als Opfervertreter habe ich bei dem Prozess um das Unglück bei der Loveparade 2010 in Duisburg (sog. Loveparade-Prozess) gesammelt. Das Verfahren, das als eines der größten der Nachkriegsgeschichte gilt, erstreckte sich über 184 Hauptverhandlungstage und fand vor dem Landgericht Duisburg statt. Meine anwaltliche Tätigkeit in diesem Verfahren wird in der auf youtube abrufbaren Dokumentation „Die Loveparade-Katastrophe: Die Geschichte einer Tragödie“ (Focus TV Reportage, Sat 1) ausführlich dargestellt. Ich habe aus diesem Grund einen Link der Reportage auf dieser Website angebracht.
