Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist die „kleine Schwester“ des Strafrechts. Zwar drohen hier keine Kriminalstrafen, aber dennoch empfindliche Bußgelder und weitere unangenehme Rechtsfolgen, die in Bußgeldbescheiden festgesetzt werden.
Praktisch sehr bedeutsam ist die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide beim Vorwurf von Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Abstandsunterschreitung oder des Führens von Kraftfahrzeugen mit einer Blutalkoholkonzentration von über 0,5 Promille. Hier drohen neben den Bußgeldern empfindliche Fahrverbote bis zu drei Monaten und zudem die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister. Durch taktisch geschickte Verteidigung kann hier nicht selten eine Einstellung des Verfahrens oder das Absehen vom Fahrverbot erreicht werden. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die auch den Bereich des Verkehrsrechts beinhaltet, werden die Verteidigergebühren in der Regel von dieser übernommen.
Ordnungswidrigkeitentatbestände finden sich aber auch in zahlreichen weiteren Gesetzen, so etwa in der Abgabenordnung (z.B. leichtfertige Steuerverkürzung) oder dem Betäubungsmittelgesetz
