Sexualstrafrecht
Der Vorwurf einer Sexualstraftat – insbesondere des sexuellen Missbrauchs von Kindern – geht regelmäßig mit einer Vernichtung der gesamten bürgerlichen Existenz einher. Selbst das eigene persönliche Umfeld wendet sich häufig vom Beschuldigten ab.
Im Bereich der Sexualdelikte besteht oft die Konstellation Aussage gegen Aussage. Weil in diesem Deliktsbereich eine Beschuldigung weitgehend ohne Risiko möglich ist, dürfte der Anteil an Falschbeschuldigungen, verglichen mit anderen Delikten, überproportional sein. In Zweifelsfällen ist hier die Einschaltung eines geeigneten aussagepsychologischen Gutachters geboten, um den Verdacht einer Falschbeschuldigung verifizieren zu können.
In dieser Situation ist der Verteidiger oftmals die einzige verbliebene Vertrauensperson. Dieser Verantwortung stelle ich mich ohne Wenn und Aber. Ich leiste Ihnen Beistand und verteidige Ihre Rechte, Ihre Würde und im Zweifelsfall auch Ihren Ruf ebenso konsequent und wie in allen anderen Deliktsbereichen.
