Verkehrsstrafrecht

Das Ver­kehrs­straf­recht ist ein Ge­biet des Straf­rechts, mit dem je­der „Otto Nor­mal­bür­ger“ in Kon­flikt ge­ra­ten kann. Dies gilt ins­be­son­dere für die Tat­be­stände der Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung, der Trun­ken­heit im Ver­kehr und des un­er­laub­ten Ent­fer­nens vom Un­fall­ort, aber auch der fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung oder fahr­läs­si­gen Tö­tung. Wei­tere Tat­be­stände, wie etwa das ver­bo­tene Kraft­fahr­zeug­ren­nen, sind jüngst hinzugetreten.

Bei ef­fek­ti­ver Ver­tei­di­gung kann oft­mals be­reits im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren eine Ein­stel­lung er­reicht und eine An­klage oder ein Straf­be­fehl ver­mie­den werden.

Justitia
Scroll Up