Wirtschaftsstrafrecht

Un­ter dem Be­griff des Wirt­schafts­straf­rechts sind Straf­nor­men zu­sam­men­ge­fasst, die den Kern­be­reich des Wirt­schafts­rechts schüt­zen. Prak­tisch be­son­ders wich­tige und häu­fig vor­kom­mende Straf­tat­be­stände sind Be­trug, Un­treue, Vor­ent­hal­ten von Ar­beits­ent­gelt, Geld­wä­sche, Korruptions‑, In­sol­venz- oder Wettbewerbsdelikte.

Die Ver­tei­di­gung ge­gen Vor­würfe von De­lik­ten aus dem Wirt­schafts­straf­recht ist re­gel­mä­ßig so­wohl in tat­säch­li­cher, als auch in recht­li­cher Hin­sicht kom­pli­ziert. Die Ak­ten sind meist dick und de­ren in­halt­li­che Be­wäl­ti­gung er­for­dert viel­fach ver­tiefte Ex­per­tise über wirt­schaft­li­che Zusammenhänge.

Die ra­sche Er­fas­sung wirt­schaft­li­cher Zu­sam­men­hänge wird nicht im Ju­ra­stu­dium ver­mit­telt. Hier­bei pro­fi­tiere ich von ei­nem be­reits vor dem Ju­ra­stu­dium ab­ge­schlos­se­nen Voll­zeit­stu­dium zum Di­plom-Wirt­schafts­in­ge­nieur (FH) so­wie ei­ner mehr­jäh­ri­gen Tä­tig­keit als Handelsvertreter.

Justitia
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