Wirtschaftsstrafrecht
Unter dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechts sind Strafnormen zusammengefasst, die den Kernbereich des Wirtschaftsrechts schützen. Praktisch besonders wichtige und häufig vorkommende Straftatbestände sind Betrug, Untreue, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Geldwäsche, Korruptions‑, Insolvenz- oder Wettbewerbsdelikte.
Die Verteidigung gegen Vorwürfe von Delikten aus dem Wirtschaftsstrafrecht ist regelmäßig sowohl in tatsächlicher, als auch in rechtlicher Hinsicht kompliziert. Die Akten sind meist dick und deren inhaltliche Bewältigung erfordert vielfach vertiefte Expertise über wirtschaftliche Zusammenhänge.
Die rasche Erfassung wirtschaftlicher Zusammenhänge wird nicht im Jurastudium vermittelt. Hierbei profitiere ich von einem bereits vor dem Jurastudium abgeschlossenen Vollzeitstudium zum Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH) sowie einer mehrjährigen Tätigkeit als Handelsvertreter.
